Über PFAS
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von künstlich hergestellten Chemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Industrie- und Alltagsprodukten verwendet werden.

Was sind PFAS?
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind wasser- und fettabweisende Industriechemikalien. Sie werden industriell sehr vielfältig eingesetzt, wie z.B. in Teflon, Outdoorkleidung, Feuerlöschschaum, Medizinprodukten, Pappbechern und vielem mehr. Thermisch sowie chemisch sind PFAS sehr stabil, weshalb sie in der Umwelt extrem lange vorhanden bleiben - was zur Anreicherung in vielen Organismen (Mensch, Tier, Pflanze) führt.
Es handelt sich bei PFAS um organische, vom Menschen hergestellte Verbindungen, die kein natürliches Vorkommen haben. Sie zeichnen sich durch Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität aus und können sowohl der Umwelt als auch der menschlichen Gesundheit schaden. Aber aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften werden sie bereits seit vielen Jahren in vielen Industriesektoren und Konsumgütern eingesetzt.
PFAS-Vorkommen
Einmal freigesetzt, zirkulieren PFAS zwischen den Umweltkompartimenten: Sie können aus belasteten Böden ins Grundwasser ausgewaschen, über die Luft verbreitet und schließlich in Oberflächengewässern nachgewiesen werden. Dieser Kreislauf sorgt für eine großflächige Verbreitung und macht eine Entfernung aus der Umwelt besonders schwierig.

PFAS-Freisetzung
PFAS können durch ihre Herstellung und ihre Nutzung auf direkten und indirekten Wegen in die Umwelt gelangen. Dadurch kam es sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit schon zu einigen großflächigen Umweltverschmutzungen.
Direkte Wege:
- Freisetzung in Luft oder Gewässer während der Produktion & Verarbeitung
- Ausbringung von kontaminierten Klärschlämmen als Dünger / Bodenhilfsstoff
- Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschschaum
- Unsachgemäße Entsorgung kontaminierter Abwässer
Indirekte Wege:
- Einsatz von Verbraucherprodukten oder deren Entsorgung, beispielsweise durch Rückstände in den Produkten oder Waschen von behandelten Textilien

PFAS-Grenzwerte
PFAS sind eine Gruppe von Chemikalien, die in vielen Bereichen verwendet werden. Im Januar 2023 haben fünf europäische Länder (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden) einen Vorschlag eingereicht, der die Verwendung aller PFAS in der EU einschränken soll. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird diesen Vorschlag voraussichtlich bis 2026/2027 bewerten, danach entscheiden die EU-Mitgliedsstaaten, wie das Verbot detailliert umgesetzt wird. Es wird jedoch Ausnahmen für die PFAS geben, welche für wichtige Anwendungen, wie zum Beispiel in der Medizin oder Hochtechnologie, benötigt werden.
Die EU hat bereits die Herstellung und Verwendung von bestimmten PFAS, wie PFOS und PFOA, durch das europäische Chemikalienrecht (REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU) 2019/1021) reguliert. Auch andere Gesetze, zum Beispiel zum Wasserrecht, beinhalten Regelungen. Besonders problematisch sind die PFAS-Verschmutzungen durch Feuerlöschschaum, die hohe Kosten für die Sanierung von Böden und Trinkwasser verursachen. Daher gibt es bereits einen unionsrechtlichen Vorschlag, die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschaum zu beschränken.
2023 wurde zur Kontrolle der PFAS-Verschmutzung in Trinkwasser eine neue EU-weite Grundwasserqualitätsnorm eingeführt, welche in der Folge in nationales Recht umzusetzen ist. Dies ist derzeit Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union.
Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung wurden 2023 erstmals feste Grenzwerte für PFAS eingeführt. Damit obliegt die Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch nun dem nationalen Recht und nicht mehr, wie zuvor, dem EU-Recht. Der Gesamtgrenzwert für die 20 folgenden Stoffe, kann der entsprechenden Richtlinie entnommen werden.
Perfluorbutansäure (PFBA) | Perfluorpentansäure (PFPeA) | Perfluorhexansäure (PFHxA) | Perfluorheptansäure (PFHpA) |
Perfluoroctansäure (PFOA) | Perfluornonansäure (PFNA) | Perfluordecansäure (PFDA) | Perfluorundecansäure (PFUnDA) |
Perfluordodecansäure (PFDoDA) | Perfluortridecansäure (PFTrDA) | Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) | Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) |
Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) | Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) | Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) | Perfluornonansulfonsäure (PFNS), |
Perfluordecansulfonsäure (PFDS) | Perfluordecansulfonsäure (PFDS) | Perfluordodecansulfonsäure (PFDoDS) | Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) |
Die Messwerte für die Einzelsubstanz, welche unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen PFAS-Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. Die Konzentrationen der zur Summenbildung herangezogenen PFAS sind einzeln auszuweisen. Der Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2026.
Ab dem 12. Januar 2028 gilt ein Gesamtgrenzwert für die Summe der folgenden nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Stoffe:
- Perfluoroctansäure (PFOA)
- Perfluornonansäure (PFNA)
- Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)
- Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Alle festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der PFAS-Untersuchungs- und Probennahmeverfahren.
Zur Ermittlung dieser neuen Grenzwerte hat das Analytische Labor der SGL in Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz seit 2022 ein HPLC-MS/MS für Analysen von PFAS-Verbindungen, Untersuchungen von Glyphosat, AMPA sowie Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Wirkstoffen implementiert und akkreditiert.
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